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Dokumenteninkasso

Wenn Schuldner ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, ist das für Gläubiger nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch existenziell bedrohlich. Eine Zahlungserinnerung ist häufig der Startschuss für eine manchmal langwierige Inkassobearbeitung. Doch wie lassen sich Zahlungsausfälle effektiv verhindern? Klassisches Inkasso setzt in der Regel erst dann ein, wenn bereits Zahlungsverzug eingetreten ist.

Um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren, gibt es die Möglichkeit, der Vorauszahlung. Die Vorauszahlung birgt jedoch für den Kunden immer das Risiko, dass die Ware nicht geliefert wird. Manche Kunden möchten dieses Risiko nicht eingehen. Was ist in diesen Fällen zu tun? Es gibt eine gängige Methode, die beiden Parteien gerecht wird und auf beiden Seiten dem Ausfallrisiko entgegenwirkt: das Dokumenteninkasso.

Liefer- und Zahlungsrisiken vermeiden

Dokumenteninkasso (englisch: collection, französisch: encaissement) bezeichnet eine Leistung, die gegen die Übergabe von Dokumenten erfolgt. Auf diese Weise können Liefer- und Zahlungsrisiken weitgehend ausgeschaltet werden. Der Exporteur beauftragt das Inkassounternehmen mit dem Dokumenteninkasso.

Das beauftragte Inkassounternehmen zieht beim Importeur den Gegenwert der Papiere ein und übergibt dafür im Gegenzug die Dokumente, in der Regel die Versandpapiere. Die Konditionen für das Dokumenteninkasso werden individuell nach Auftragshöhe verhandelt.

Lösung beim Auslandsgeschäft

Die Basis der Zahlungsform Dokumenteninkasso bilden die Dokumente, die den Gegenwert der Ware darstellen. Natürlich lässt sich diese Vorgehensweise nicht bei allen Geschäften praktizieren. Kosten und Nutzen müssen selbstverständlich auch hierbei in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Diese Inkassoform wird üblicherweise nur bei Auslandsgeschäften eingesetzt, da hier das Zahlungsausfallrisiko deutlich höher liegt und ausländische Schuldner nur mit ungleich höherem Aufwand verfolgt werden können. Die Grundlage für die Abwicklung bilden die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenteninkassi (ERI 522, Revision 1995) der Internationalen Handelskammer in Paris. Das Dokumenteninkasso muss im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur eindeutig vereinbart werden.Fordern Sie bei unserem Inkassobüro gerne Ihre persönliche Offerte für das Dokumenteninkasso an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Holen Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung von unseren Experten. Wir verraten Ihnen, wie Sie im individuellen Fall Zahlungsausfälle am besten minimieren.

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