Geraten Schuldner in Zahlungsverzug, so sind Gläubiger auf die reibungslose Zusammenarbeit von Auskunfteien und Inkassounternehmen angewiesen. Eine Gesetzesänderung unter der Vortäuschung von Datenschutz zugunsten säumiger Zahler würde diese geradezu provozieren, trotz hoher Schulden Ware zu bestellen und nicht zu bezahlen. Gerade Versandhändler und Anbieter von Online-Dienstleistungen haben gelernt, ihre Lieferungen erst dann zu versenden und ihre Leistungen erst dann zu erbringen, wenn Vorkasse geleistet wurde.

Inkassodienste wie inkassolution sind für Gläubiger der praktikable Weg, ihre Forderungen durchzusetzen, ohne Behörden zu beanspruchen. Erschwerte Prozeduren und zusätzliche Nachforschungen verschlingen Zeit und Kosten. Sie übersteigen schnell den Betrag einer offenen Zahlung. Dann lohnt der Einsatz weder für ein Inkassounternehmen noch für einen Gläubiger. Unternehmen existieren, um Gewinne zu erwirtschaften. Und Kunden sollten möglichst ohne Schulden leben, um nicht irgendwann finanziell in Not zu geraten. Die Interessen eines Unternehmens sind genauso legitim wie die Interessen eines Kunden. Eine einseitige Bevorzugung einer Gruppe durch den Gesetzgeber schadet langfristig allen, die wirtschaftlich miteinander handeln. Jeder gesetzliche Rahmen, der ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Anbieter und Kunde fördert, ist immer zu begrüßen.

Die Schweiz kennt zusätzlich zur Auskunftspflicht auch die Informationspflicht, die in Deutschland und in Österreich nicht existiert. Personendaten, aus denen ein Profil geschaffen werden kann, sind besonders schützenswert. Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten erfassen und sammeln, müssen die betroffenen Personen informieren. Das Schweizer Datenschutzgesetz des Bundes den Datenschutz gilt für die Bundesbehörden und für den privaten Bereich. Für die kantonalen Behörden wurde von jedem Kanton ein kantonales Datenschutzgesetz erlassen.

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