Inkassodienstleistungen
Leiden Sie als Unternehmen oder Selbständiger unter der schlechten Zahlungsmoral Ihrer Schuldner? M mehr
Die Beitreibung (auch Betreibung in der Schweiz genannt) bezeichnet den gerichtlichen Forderungseinzug. Die zwangsweise Beschaffung einer Geldleistung kann von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen eingeleitet werden. Da bei der Inkassobearbeitung gesetzliche Vorschriften zu beachten sind, wird häufig ein externes Inkassounternehmen mit der Einleitung einer Beitreibung beauftragt. Ein Inkassobüro leitet in diesen Fällen ein Betreibungsverfahren für den Auftraggeber beim zuständigen Betreibungsamt ein.
Einer Beitreibung ist in der Regel der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner vorangegangen. Bei einer Beitreibung entstehen auch Beitreibungskosten, die häufig den eigentlichen Forderungsbetrag übersteigen. Darum wird bei Bagatellbeträgen oft auf eine Beitreibung verzichtet.
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