How Can We Help?
< Alle Artikel
Print

Pfändung

Zahlt ein Schuldner seine Rechnungen trotz Zahlungserinnerungen und Mahnungen eines Inkassobüros nicht, kann der Gläubiger – bzw. der von ihm beauftragte Geldeintreiber – die Forderungen gerichtlich geltend machen. Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme eines Gegenstandes. Die Pfändung wird in der Schweiz im Bundesgesetz für Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 89 ff. geregelt.

Trotz dem Versuch, eine aussergerichtliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner herbeizuführen, kommt es immer wieder vor: Ein Schuldner kommt seiner Zahlungsverpflichtung einfach nicht nach. Der Gläubiger hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine Betreibung einzuleiten.

Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Fortsetzungsbegehren, wird hiermit das sogenannte Pfändungsverfahren eingeleitet. Das Betreibungsamt kündigt die Pfändung beim Schuldner an. Ist kein pfändbares Vermögen beim Schuldner vorhanden, so wird ein Verlustschein ausgestellt. Andernfalls erfolgt die Pfändung.

Ein Beamter des Betreibungsamtes stellt nach einem Hausbesuch eine Pfändungsurkunde aus. Darin werden alle Gegenstände oder auch das Einkommen benannt, die innerhalb eines Pfändungsjahres gepfändet werden können. Ergibt die Verwertung keine Deckung, so wird ebenfalls ein Verlustschein ausgestellt.

Andernfalls werden die gepfändeten Gegenstände bzw. das Einkommen entsprechend den Forderungen an die Gläubiger verteilt. Ein Pfändungsverfahren kann bis zu einem Jahr andauern.

Ähnliche Einträge

Kostenloses Beratungsgespräch

Wir liefern Ihnen direkte Lösungen zu allen Fragen. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und ein Mitarbeiter von inkassolution wird sich so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Herzlichst, Ihr Team der inkassolution AG.

Kontakt Inkasso
=

Kostenfreie und kompetente Inkassoberatung

Sie möchten mit uns Ihre bestehenden Inkassoprozesse optimieren, um schneller höhere Zahlungseingänge zu erreichen? Wir liefern Ihnen direkte Lösungen rund ums Inkasso-und Forderungsmanagement.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und ein Mitarbeiter von inkassolution wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Herzlichst, Ihr Team der inkassolution AG.

Kontakt Inkasso
=