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Mahnung

Unter einem Mahnungsschreiben versteht man eine schriftliche Aufforderung – Zahlungserinnerung – eine fällige Rechnung zu begleichen. Sie wird ausgestellt, sobald ein Schuldner den Ablauf der eingeräumten Zahlungsfrist versäumt und dadurch mit seiner Zahlung in Verzug gerät. Eine Mahngebühr kann erhoben werden. Zahlungsfristen für Leistungen werden gesetzt. Ein Mahnschreiben ist an keine bestimmte Form gebunden, allerdings müssen bestimmte Inhalte enthalten sein, wie z.B.:

  • persönliche Daten Schuldner
  • persönliche Daten Gläubiger
  • offene Forderung näher bezeichnet
  • Zahlungsfristen

Im Inkasso und Mahnwesen ist es üblich, dreimal zu mahnen, bevor eine Betreibung eingeleitet wird, obwohl es rein rechtlich in der Schweiz nicht notwendig wäre. Während die erste Mahnung oft noch als freundliche „Zahlungserinnerung“ deklariert wird, fordern die darauffolgenden Mahnungen den Schuldner dringend zur Bezahlung der offenen Forderung auf.

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