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Nebenforderung

Man unterscheidet die Nebenforderung von der Hauptforderung. Die Hauptforderung ist der Teil der offenen Rechnung, der den gelieferten Waren oder Dienstleistungen zuzuteilen ist. Meist sammeln sich durch eine verspätete oder gar ausbleibende Zahlung weitere Kosten an. Für diese Kosten muss ebenfalls der zahlungsunwillige Kunde, also der Schuldner, aufkommen. Der Gläubiger – oder der von ihm beauftragte Geldeintreiber – hat also neben der Hauptforderung nun auch eine Nebenforderung, die aus Zinsen, Mahngebühren und weiteren Inkassokosten bestehen kann.

Eine Nebenforderung kann zwar ohne eine Hauptforderung nicht entstehen, das bedeutet jedoch nicht, dass die Nebenforderung immer unbedingt kleiner, als die eigentliche offene Forderung sein muss. Je nachdem, wie lange der Gläubiger auf die Zahlung des Debitors wartet, können sich immer mehr Verzugszinsen und Mahngebühren ansammeln.

Wird eine offene Forderung auf dem gerichtlichen Weg über eine Betreibung eingefordert, so entstehen zusätzlich noch Prozesskosten. Diese gilt es, im Interesse aller Beteiligten zu vermeiden, indem eine aussergerichtliche Einigung gefunden wird. Wird eine offene Forderung an ein Inkassobüro verkauft, so kann nur die Hauptforderung verkauft werden, nicht jedoch mögliche Nebenforderungen, die daraus entstanden sind.

Hilfe beim Forderungseinzug

Häufig kommen Gläubiger beim Forderungseinzug an ihre Grenzen. Es fehlen Zeit und Know-how, um das eigene Forderungsmanagement professionell aufzustellen. Vor allem für mittelständische Unternehmen bietet sich daher die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Inkassounternehmen an. Es gibt zahlreiche Schweizer Inkassofirmen, die sich auf die Geldeintreibung für Privatpersonen und Unternehmen jeder Branche spezialisiert haben.

Beauftragt man eine Inkassofirma mit dem Forderungseinzug, werden auf Wunsch auch Verzugszinsen als Nebenforderung eingetrieben. Die Inkassokosten trägt in den meisten Fällen der Gläubiger selbst. Darum lohnt sich für KMU beispielsweise eine Inkassomitgliedschaft bei der inkassolution AG.Alle Mitglieder unseres Inkassobüros übertragen ihre Inkassoaufträge in der Schweiz nämlich garantiert kostenlos. Nur in den Fällen, in denen der Schuldner im Ausland sitzt, wird bei Inkassoerfolg die landesspezifische Provision fällig. Die Höhe der Inkassoprovision ist vom Betreibungsaufwand des jeweiligen Landes abhängig und variiert daher.

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