Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit bezeichnet die Lage des Schuldners, wenn dieser nicht mehr fähig ist ausstehende Forderungen zu begleichen und seine Zahlungen zu 90-100 % eingestellt hat. Als zahlungsunfähig wird der Schuldner eingestuft, wenn er seit mindestens drei Wochen keine fälligen und/oder überfälligen Zahlungen geleistet hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und juristische Personen betreffen.
In der Regel wird zwischen einer drohenden, einer akuten Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung unterschieden. Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, kann diese unter Umständen mit einem ausgearbeiteten Zahlungsplan abgewendet werden. Dies gilt auch für die akute Zahlungsunfähigkeit. Liegt eine Überschuldung vor, bleibt als letzter Ausweg in der Regel nur noch die Insolvenz. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, kann ein Gespräch zwischen inkassolution und dem Schuldner sehr hilfreich sein. Gemeinsam mit dem Schuldner wird ein gangbarer Weg gesucht, den ausstehenden Forderungen nachzukommen und die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.