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Verlustschein

Der Verlustschein stellt das Ergebnis eines erfolglosen Betreibungsverfahrens dar. Ist ein Schuldner nicht in der Lage, dem vom Betreibungsamt ausgestellten Zahlungsbefehl nachzukommen, folgt gemeinhin die Einleitung eines Pfändungsverfahrens. Wird im Zuge dieses Pfändungsverfahrens die völlige Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt, erhält der Gläubiger einen Verlustschein in Höhe der ursprünglichen Forderung. Zwar ist hiermit vorerst das Ende des Inkassoverfahrens erreicht, jedoch verjährt ein Verlustschein erst nach 20 Jahren. Gläubiger sind demnach gut beraten, Verlustscheine nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Das Betreibungsverfahren kann nämlich innerhalb der Verjährungsfrist sofort wieder eingeleitet werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Schuldners ändern. Auf diese Weise ist es mitunter auch nach Jahren noch möglich, einen Zahlungserfolg zu erzielen.

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