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Gläubiger

Der Begriff „Gläubiger“ hat seinen Ursprung in der lateinischen Sprache und wird von dem Wort „credere“ (=glauben) abgeleitet. Demnach „glaubt“ der Gläubiger, dass der Schuldner seine Schulden begleichen wird.

Als Gläubiger werden Personen bezeichnet, die von ihren Schuldnern die Begleichung einer erbrachten Leistung einfordern. Werden in der Schweiz offene Rechnungen nicht in der vereinbarten Höhe und Frist beglichen, gibt es die Möglichkeit für den Gläubiger, ein offizielles Betreibungsverfahren einzuleiten. Im Zuge dessen spricht man ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von dem Gläubiger, sondern von dem Betreibenden.

In einem Insolvenzverfahren bilden alle Gläubiger eine Gemeinschaft, in der die Interessen gemeinsam vertreten werden. Man spricht von der sogenannten Gläubigerversammlung. Zusätzlich kann die Gläubigerversammlung noch einen Gläubigerausschuss bestimmen, der den Insolvenzverwalter in seinem Tun und Handeln unterstützt und kontrolliert.

Als Kreditor bezeichnet man einen Gläubiger aus Lieferungen und Leistungen. Mit der Erbringung seiner Dienstleistungen oder der Lieferung seiner Produkte übernimmt der Kreditor das Risiko eines Kreditgebers. Den Kreditnehmer bezeichnet man auch als Debitor.

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