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Einzugsermächtigung

Rechnungen können auf vielerlei Arten bezahlt werden: per Kreditkarte, in bar, per Überweisung, per Vorauskasse, per Nachnahme oder per Lastschrift. Eine beliebte Zahlungsform im Inland und Ausland ist das Lastschriftverfahren. Beim Lastschriftverfahren erteilt der Käufer – auch Schuldner genannt – dem Verkäufer eine Ermächtigung über sein Konto. Diese Einzugsermächtigung erlaubt es dem Gläubiger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.

Eine Einzugsermächtigung ist widerruflich. Das kontoführende Kreditinstitut ist ausserdem nicht verpflichtet, dem Gläubiger den Rechnungsbetrag zur Verfügung zu stellen, wenn das Konto des Zahlungspflichtigen keine Deckung aufweist. Teileinlösungen werden ebenfalls nicht vorgenommen.

Risiken der Lastschrift:

  • Widerruf des Kontoeinzugs durch den Schuldner
  • Konto weist keine oder nicht ausreichend Deckung auf

Mit der Einwilligung zum Lastschriftverfahren und der damit verbundenen Erteilung der Einzugsermächtigung nehmen sowohl Schuldner als auch Gläubiger Kenntnis von diesen Hinweisen. Unberechtigte Abbuchungen von dem Konto des Schuldners können ohne Angabe von Gründen vom Kontoinhaber selbst zurückgefordert werden. Spricht der Schuldner einen Widerspruch aus, wird die Kontobelastung storniert.

Lastschrifteinzugsverfahren vermindert Zahlungsausfälle

Auch wenn einer Einzugsermächtigung innerhalb der Frist jederzeit widersprochen werden kann, so mindert das Lastschrifteinzugsverfahren dennoch Zahlungsausfälle. Erteilt der Schuldner eine Einzugsermächtigung, so zieht der Gläubiger selbst die offenen Forderungen ein. Unbezahlt bleibt die Rechnung dann nur, wenn beispielsweise das Konto nicht gedeckt ist.

Das Risiko, dass der Kunde die Zahlung einfach nur vergisst, wird durch eine Einzugsermächtigung gemindert. Auch viele Behörden und Ämter fordern mittlerweile die Zustimmung zum Lastschriftverfahren, um ihr Inkassowesen zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.

Vorteile der Lastschrift:

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