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Dauerschuldverhältnis

Ein Dauerschuldverhältnis wird nicht durch eine einmalige Handlung erfüllt. Ein Dauerschuldverhältnis verpflichtet den Schuldner zu wiederkehrenden Handlungen. Es gibt Dauerschuldverhältnisse, die über gesetzliche Bestimmungen geregelt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge oder Dienstverträge.

Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigem Grund von beiden Vertragsparteien ausserordentlich gekündigt werden. Für eine solche ausserordentliche Kündigung muss die andere Partei nicht unbedingt ein Verschulden treffen. Es reicht aus, wenn dem kündigenden Teil unter den gegebenen Umständen eine Weiterführung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

Ein häufiger Grund in einem Mietverhältnis ist die Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Kündigung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntniserlangung erfolgen. Eine Kündigung wird der anderen Vertragspartei schriftlich übermittelt. Soll das Dauerschuldverhältnis aus einer Vertragspflichtverletzung heraus beendet werden, so kann die Aufhebung des Vertrages erst ausgesprochen werden, wenn eine vorherige Fristsetzung oder Abmahnung erfolglos bleibt.

Dauerschuldverhältnisse können für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Bei diesem Vertragsabschluss kann kein Rücktritt mit Rückgewähr der bereits ausgetauschten Leistungen erfolgen, sondern nur eine Aufhebung des Dauerschuldverhältnisses in der Zukunft.

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Besonders ärgerlich für Vermieter ist es, wenn Mieter ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen. Im Gegensatz zu einem Schuldner, der eine Rechnung schuldig bleibt, erhöht sich hier die offene Forderung von Monat zu Monat. Meist laufen auch noch Finanzierungen zur Abtragung der Wohnung oder des Hauses, sodass der Vermieter schnell einen finanziellen Engpass durch die Nichtzahlung erleidet.

Unser Inkassounternehmen hat sich unter anderem auf die Eintreibung von Mietrückständen spezialisiert. Beim Mietinkasso gehen wir gezielt auf Ihre zahlungsunwilligen bzw. zahlungsunfähigen Schuldner ein. Ist eine aussergerichtliche Lösung nicht in Sicht, leiten wir für unsere Auftraggeber auch gerne eine Betreibung ein. Verzichten Sie nicht länger auf Ihr Geld, sondern reagieren Sie sofort auf zahlungsunwillige Mieter.Unsere Erfahrung zeigt: Besonders bei einem Dauerschuldverhältnis ist es wichtig, auf Aussenstände unmittelbar und konsequent zu reagieren. Ansonsten türmt sich schnell ein ganzer Schuldenberg auf, dem der Schuldner nicht mehr Herr werden kann. Lassen Sie unsere Inkassoexperten ans Werk, wenn es um professionelles Mietinkasso geht.

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