Verlustscheine werden ausgestellt, wenn eine Betreibung in der Schweiz erfolglos war oder der Inkassoerfolg nur teilweise erreicht wurde. Dieses Schuldanerkenntnis belegt dem Gläubiger, dass er eine offene Forderung gerichtlich geltend gemacht hat. Diese konnte jedoch nicht eingetrieben werden.

Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Während dieser Zeit kann der Gläubiger erneut die Zahlung des Schuldners verlangen. Hierzu muss der Gläubiger ein neues Betreibungsverfahren in die Wege leiten. Vielleicht bringt eine weitere Betreibung den gewünschten Inkassoerfolg. Die Verwaltung der Verlustscheine – und somit auch die Einleitung einer Betreibung – übernehmen Schweizer Inkassounternehmen.

Verlustscheinurkunden können auch an Privatpersonen oder Firmen verkauft werden. Sollte sich die Liquidität des Schuldners innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Betreibungsverfahren verbessern, kann direkt ein Fortsetzungsverfahren aufgrund der Verlustscheine gestellt werden.

Forderungsankauf – schnell liquide

Schweizer Inkassounternehmen kaufen offene Forderungen und Verlustscheine. Ein Verlustschein bedeutet für einen Gläubiger im ersten Moment, dass der ersehnte Geldeingang vorerst ausbleiben wird. Inkassounternehmen erhöhen die Liquidität des Gläubigers, indem sie Verlustscheine kaufen.

Der Verkauf eines Verlustscheins bringt dem Gläubiger zwar nur einen Teil des ursprünglichen Rechnungsbetrages ein, doch dafür kann er den Geldeingang schnell auf seinem Konto verbuchen. Für Unternehmen, deren eigene Liquidität auf wackligen Beinen steht, ist eine schnelle Zahlung oft entscheidend.

Ein Forderungsankauf – auch Factoring genannt – gibt dem Gläubiger sofortige Barliquidität. Ein weiterer Vorteil liegt auf der Hand: Sollte eine Betreibung erfolglos sein, lastet das Risiko auf den Schultern des Inkassounternehmens. Der Gläubiger hat sein Geld bekommen. Er überträgt das Risiko einer Nichtzahlung auf die Inkassoagentur.

Verlustscheinbewirtschaftung der Profis

Verlustscheine können sich in bares Geld wandeln, wenn man mit Kompetenz und Konsequenz an einen Inkassofall herangeht. Professionelle Inkassounternehmen aus der Schweiz – wie die inkassolution GmbH – übernehmen die Bearbeitung Ihrer Verlustscheine. Schliesslich kann sich eine solche Verlustscheinbewirtschaftung über viele Jahre ziehen.

Langfristige Beobachtungen der Bonität Ihres Schuldners gehören zur professionellen Verlustscheinbewirtschaftung dazu. Erfahrene Inkassounternehmen prüfen die Bonität der Schuldner und sorgen so dafür, dass Sie Ihre Verlustscheine bald erfolgreich ad acta legen können.

Gläubigern fehlt hierfür nämlich meist die Zeit. Denn gerade bei Unternehmen können sich schon einmal mehrere Verlustscheine anhäufen. Die regelmässige Überprüfung der Bonität aller Schuldner ist für ein mittelständisches Unternehmen beinahe unmöglich. Doch wann lohnt es sich, eine erneute Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt einzuleiten?

Schweizer Forderungsmanagement rundum erfolgreich

Inkassostatistiken belegen es schwarz auf weiss: Bei der Bearbeitung der Inkassofälle schneiden Schweizer Inkassounternehmen überdurchschnittlich gut ab. Dieses positive Ergebnis baut in erster Linie auf Flexibilität, Individualität und Professionalität der Inkassobüros auf. Geschulte Inkassomitarbeiter sind fachlich und psychologisch perfekt ausgebildet, um jede Inkassosituation optimal einschätzen zu können.

Die inkassolution GmbH bearbeitet jeden Inkassofall individuell. Ob Einzelforderung, mehrere offene Rechnungsbeträge, Verlustscheine oder Forderungskauf – Fairness bildet das Dach der seriösen Inkassohilfe. Schliesslich stellt jeder Gläubiger unterschiedliche Anforderungen an das Forderungsmanagement. Unabhängig davon, ob es sich um die Eintreibung offener Forderungen oder die Bearbeitung der Verlustscheine handelt.

Um die Inkassoziele der Auftraggeber zu 100 % zu erreichen, beraten die Inkassospezialisten aus der Schweiz ihre Gläubiger umfassend. Eine ausführliche Inkassoberatung bildet die Basis einer zufriedenstellenden Inkassoarbeit. Unabhängig davon, ob offene Forderungen aussergerichtlich oder gerichtlich eingetrieben werden.

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