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Schulderlass

Der Schulderlass oder auch Forderungsverzicht ist grundsätzlich formfrei. Mit Schulderlass sind zivilrechtliche Ansprüche gemeint, auf die der Gläubiger verzichtet. Er erlässt beispielsweise einem säumigen Kunden seine Schulden. Zu einem Schulderlass kommt es meist, wenn der Schuldner auf Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben keine Reaktion zeigt. Möchte der Gläubiger dann nicht den Schritt zum Betreibungsamt gehen und ist auf dem aussergerichtlichen Wege keine Zahlungsvereinbarung zu erreichen, so bleibt nur noch der Schuldenerlass.

Öffentlich-rechtliche Ansprüche Handelt es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche (Steuern, Abgaben, Gebühren) so muss ein Erlassgesuch an die zuständige Behörde geschickt werden. Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob die Erlassvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde eine entsprechende Verfügung ausstellen wird.

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