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Zwangversteigerung

In einer Zwangsversteigerung wird mit staatlichen Mitteln Eigentum des Schuldners verwertet, um den finanziellen Anspruch des Gläubigers zu befriedigen. Sie ist von einer Zwangsverwaltung eines Grundstücks zu unterscheiden, in der beispielsweise die Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen zugunsten des Gläubigers verwertet werden. Beide Vorgänge sind allein staatlichen Stellen vorbehalten. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs und die Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken. Grundstücke in Gesamteigentum sind ausgenommen. Sobald eine Forderung rechtskräftig anerkannt ist oder kein Rechtsvorschlag erhoben wurde, wird das Betreibungsverfahren fortgesetzt. Bleibt eine Zahlung des Schuldners aus, stehen für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen ein Konkurs an und für Privatpersonen und alle übrigen Schuldner eine Pfändung an. Unbefriedigte Forderungen sind in einem Verlustschein zugunsten des Gläubigers dokumentiert. Innert zwanzig Jahren kann der Schuldner jederzeit zahlen, um das Verfahren zu beenden, aber nur an das Betreibungsamt samt Gebühren und Zinsen.

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