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Inkassovertrag

Ihr Schuldner zahlt seine offenen Forderungen nicht. Sie möchten Ihr Forderungsmanagement an ein professionelles Inkassobüro übertragen? Wenn Sie ein Inkassounternehmen mit Ihrem Forderungsmanagement beauftragen, kommt der Inkassovertrag ins Spiel. Dieser Vertrag ist letztlich eine Vollmacht, mit der Sie die Inkassofirma bevollmächtigen, offene Forderungen in Ihrem Namen einzuholen.

Der Inkassovertrag regelt die vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen Gläubiger und Inkasso-Spezialisten. Mit Eingang des unterschriebenen Inkassovertrages im Original kommt die Zusammenarbeit zwischen Gläubiger und Inkassofirma rechtsverbindlich zustande.

Folgende Daten sollten in diesem Vertrag enthalten sein: Name und Anschrift des Auftraggebers und des Inkassobüros, Vertragsdauer und Kosten der vom Inkassounternehmen zu erfüllenden Leistungen, Definition der zu erfüllenden Leistungen, Gerichtsstand, Ort und Datum. Des Weiteren sollten Inkassoverträge in der Schweiz die Art der Bezahlung aufweisen.

Inkassovollmacht erteilen

Selbstverständlich steht es den Beteiligten frei, den Inkassovertrag um weitere Angaben zu ergänzen. Die vertraglich vereinbarten Inkassoleistungen können als Rahmenbedingungen vereinbart werden, die zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden können. Wichtig ist in jedem Fall, dass eine Inkassovollmacht ausgestellt wird, um auch vor dem Schuldner die Rechtmässigkeit des Forderungseinzugs belegen zu können. Der Schuldner erhält eine Kopie der Vollmacht, die belegt, dass der Forderungseinzug durch das Inkassounternehmen vom Gläubiger gewünscht wird.

Die gesetzlichen Grundlagen für einen Inkassovertrag in Deutschland ergeben sich aus § 675 BGB, auch § 662 und 611 BGB. Der Inkassovertrag sollte zudem beinhalten, welche Kosten möglicherweise bei Nichterfolg berechnet werden. Seriöse Inkassounternehmen in der Schweiz berechnen bei Nichterfolg keine Kosten. Ausserdem kann ein Inkassovertrag in der Schweiz auch eine jährliche Mitgliedschaft gesetzlich regeln.So kann der Gläubiger Mitglied bei der inkassolution AG werden und erhält dafür kostenlose Inkassohilfe bei allen Inkassofällen in der Schweiz. Vorausgesetzt, die Inkassofälle fallen in den Zeitraum der Mitgliedschaft. In diesem Fall muss nicht für jeden Inkassofall einzeln eine Inkassovollmacht erteilt werden. Es wird vielmehr ein Inkassovertrag für die allgemeine Übertragung aller schweizweiten Inkassofälle geschlossen.

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