Professionelle Schweizer Inkassofirmen geben ihren Gläubigern kompetente Betreibung Hilfe im Inland und im Ausland. Besonders das Auslandsinkasso gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn: Mittelständische Unternehmen und Selbstständige vertreiben ihre Dienstleistungen und Waren vermehrt über das Internet und somit auch länderübergreifend.

Um Unternehmensinsolvenzen vorzubeugen, ist ein gut funktionierendes Inkassomanagement extrem wichtig. Offene Forderungen müssen zeitnah bearbeitet werden. Hierzu gehört neben dem Versand der Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben im Einzelfall auch die Einleitung eines gerichtlichen Betreibungsverfahrens.

Vielen Betrieben fehlen Zeit und fachliches Know-how, sich um die Eintreibung offener Forderungen selbst zu kümmern. Eine externe Betreibung Hilfe ist daher die perfekte Inkassolösung. Eine Betreibung Hilfe dient der Insolvenzsicherung und unterstützt die Erhaltung der Unternehmensliquidität.

Schritte des gerichtlichen Betreibungsverfahrens

Eine seriöse Betreibung Hilfe wird im ersten Schritt versuchen, eine aussergerichtliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner herbeizuführen. In Einzelfällen macht es jedoch durchaus Sinn, gerichtliche Schritte gegen den säumigen Kunden einzuleiten. Hierzu äussert der Gläubiger im ersten Schritt sein Betreibungsbegehren.

Hat eine professionelle Betreibung Hilfe das Forderungsmanagement eines Gläubigers übernommen, wird sich der zuständige Inkassomitarbeiter mit dem Betreibungsamt in Verbindung setzen. Das Betreibungsamt gibt dann einen Zahlungsbefehl an den Schuldner. Dieser kann den Inkassofall mit einer unverzüglichen Zahlung schnell beenden.

Der Schuldner hat aber auch die Möglichkeit, bei der Betreibung Hilfe bzw. beim Gläubiger einen Rechtsvorschlag einzureichen. Diesen kann der Gläubiger annehmen oder mit einem Fortsetzungsbegehren reagieren. Darauf folgen dann je nach Inkassofall Pfändungsverfahren oder Konkursverfahren.

Ergebnis eines Betreibungsverfahrens: Verlustschein

Bleibt trotz einem Pfändungsverfahren oder einem Konkursverfahren der gewünschte Inkassoerfolg aus, erhält der Gläubiger einen Verlustschein über seine offene Forderung. Diese amtliche Forderungsbescheinigung ist unverzinslich. Ansprüche daraus verjähren nach 20 Jahren. Innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Verlustscheins kann der Gläubiger oder das beauftragte Inkassounternehmen direkt einen Antrag auf Fortsetzungsbegehren stellen.

Danach beginnt ein Betreibungsverfahren wieder mit einem neuen Zahlungsbefehl. Gläubiger können eine erfahrene Betreibung Hilfe gleich zu Beginn eines Inkassoverfahrens beauftragen. Es ist aber auch möglich, nur die Verlustscheinbewirtschaftung an eine Betreibung Hilfe zu übertragen.

Man unterscheidet Pfändungsverlustscheine und Konkursverlustscheine. Verlustscheine sind ein amtlicher Beweis dafür, dass der Schuldner eine offene Forderung beim Gläubiger hat. Eine Betreibung Hilfe hält bestehende Verlustscheine im Blick. Sie versucht diese Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich zu betreiben.

Inkassoexperten raten zum Inkassoservice

Bevor die Wahl auf eine Betreibung Hilfe fällt, empfehlen Inkassospezialisten einen Vergleich der unterschiedlichen Inkassoleistungen. So bietet die Schweizer Betreibung Hilfe inkassolution GmbH für ihre Mitglieder sogar provisionsfreien Inkassoservice im Inland. Auch für Unternehmen, die häufig auf kleineren Beträgen sitzen bleiben, ist dieser Inkassodienst sehr lohnenswert.

Beim Auslandsinkasso, beim Forderungsankauf oder bei der langfristigen Übertragung des Forderungsmanagements ist das Schweizer Inkassobüro die richtige Adresse. Das psychologisch geschulte Inkassopersonal bringt ausgezeichnete fachliche und soziale Kompetenzen mit, die auch bei der Verlustscheinbewirtschaftung gefragt sind.

Inkasso ist ein sensibles Thema. Die Zahlungsmoral vieler Schuldner lässt vielen Unternehmern keine andere Wahl, als eine professionelle Betreibung Hilfe mit der Minimierung der Aussenstände zu beauftragen. Schliesslich geht es um die Erhaltung der eigenen Liquidität; ein wichtiger Schwerpunkt der Existenzsicherung eines jeden Betriebes.

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