Damit Ihre Geschäftskunden Ihrer Geldforderung fristgerecht nachkommen können, ist es wichtig, eine korrekte Rechnung zu stellen. Bei der Rechnungsstellung können Sie auf eine Rechnungssoftware zurückgreifen, die Ihnen die Buchhaltung deutlich erleichtert. Denn bei Rechnungsstellungen müssen Sie auf bestimmte Inhalte achten.

So müssen Rechnungen immer eine fortlaufende Rechnungsnumer enthalten. Rechnungssteller und Rechnungsempfänger sind dem Schriftstück ebenfalls mit vollständigen Kontaktdaten zu entnehmen. Setzen Sie in Ihren Rechnungen keine Frist, so gilt die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Des Weiteren müssen Sie bei Rechnungsstellung darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer richtig ausweisen, der Steuersatz korrekt ist und Sie die erbrachten Leistungen bzw. gelieferten Produkte transparent ausweisen. Darüber hinaus sollten Sie bei Ihrer Rechnung auf eine fehlerfreie Grammatik achten und Ihr Endprodukt einer Rechtschreibprüfung unterziehen. >> erfolgreiches Mahnwesen

Rechnungsmuster online finden

Sie sind Kleinunternehmer, Unternehmer oder Existenzgründer und haben bisher noch keine Rechnungen verfasst? Sie möchten auf Nummer sicher gehen, sodass Sie Ihre Forderung auf jeden Fall korrekt einfordern? Nutzen Sie einfach Rechnungsvorlagen aus dem Internet. Entscheiden Sie sich für eine Rechnungssoftware, werden Ihnen automatisch verschiedene Rechnungsmuster angeboten.

So schleichen sich bei Ihrer Rechnungserstellung garantiert keine Fehler ein. Die Erstellung von Rechnungen ist einerseits wichtig für das Finanzamt und Ihre Buchführung. Andererseits möchte Ihr Schuldner natürlich auch ein Schriftstück in Händen halten. Eine Rechnung ist schliesslich auch in den Fällen wichtig, wenn es um Reklamationen oder einen Widerspruch geht.

Achten Sie daher darauf, dass Sie Rechnungen neben den Pflichtangaben auch immer mit einem Rechnungsdatum versehen. Dieses ist für Widerrufsfristen und Reklamationen entscheidend. Nutzen Sie offizielle Rechnungsvorlagen für Ihre Rechnungserstellung.

Vorschriften und Pflichtangaben

Erfüllt eine Kreditorenrechnung nicht die gesetzlichen Anforderungen, kann im Ernstfall der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden. Welche formalen Kriterien müssen bei der Rechnungserstellung eingehalten werden und welche Pflichtinhalte gibt es? Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammen:

Die Papierrechnung, die gescannte Papierrechnung sowie eine elektronische Rechnungsstellung sind gleichgestellt und erfüllen alle die Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung.

Rechnungen ins Ausland

Für die Umsatzsteuer (USt) ist entscheidend, wo Sie Ihre Leistungen erbringen. Sie haben Fragen zur Rechnungsstellung ins Ausland? In diesen Fällen gelten je nach dem bestimmte MWST-Bedingungen. Damit es im Nachgang nicht zu Problemen bei Ihrer Rechnungsstellung ins Ausland kommt, sollten Sie sich an einen Treuhänder Ihres Vertrauens wenden.

Dieser kann Ihnen konkrete Tipps zur Rechnungserstellung geben, wenn Ihr Kunde in Deutschland, Italien, Polen oder gar Amerika oder Japan sitzt. Erfahren Sie, ob Sie möglicherweise Umsatzsteuer abrechnen müssen, wenn Sie Dienstleistungen auf internationaler Ebene erbringen.

Auch in diesen Fällen gilt: Vergessen Sie nicht die Pflichtangaben einer Rechnung, sowie Zahlungsfrist, Steuernummer, mögliche Skontoabzüge und Ihre Bankdaten. Natürlich können Sie Ihrer Rechnung neben der IBAN Nummer auch einen Zahlschein beifügen. Je übersichtlicher und einfacher eine Rechnung gestaltet wird, desto weniger Probleme entstehen daraus.

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