Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland werden tagtäglich abgewickelt. Leider ärgern sich auch fast tagtäglich Unternehmer, deren Geschäftsbeziehungen empfindlich durch nicht bezahlte Rechnungen gestört werden. Bedauerlicherweise ist das Mahnverfahren in Deutschland nicht ganz so einfach wie in der Schweiz. inkassolution erklärt nachfolgend den Mahnbescheid in Deutschland und das Management für die Abwicklung Schweizer Gläubiger in Deutschland.

Zuerst muss der Mahnbescheid beantragt werden. Jeder Gläubiger, selbstverständlich auch aus der Schweiz, der eine Forderung geltend machen will, kann seine Forderung beim zuständigen Mahngericht in Deutschland anmelden und den Mahnbescheid erwirken. Eine Prüfung der Forderung findet nicht statt. Dazu bekommt der Schuldner die Möglichkeit der Forderung innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Der Mahnbescheid muss korrekt ausgefüllt werden. Ist dies nicht geschehen, kann das zuständige Gericht dem Antrag widersprechen.

Professionelles Forderungsmanagement

Ist der Antrag auf den Mahnbescheid beim zuständigen Gericht eingegangen, wird dieser dem Schuldner zugestellt. Bis jetzt nimmt der Ablauf des Mahnbescheides schon eine ganze Menge Zeit und Sachkenntnisse in Anspruch. inkassolution Schweiz übernimmt das Management für die Abwicklung Schweizer Gläubiger in Deutschland. Dabei ist es egal, ob Sie Unternehmer im Kanton Schwyz sind, in Thurgau oder in Aargau. inkassolution ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Inkassofälle in Zürich, Genf und Bern.

Nun ist der Mahnbescheid dem Schuldner in Deutschland zugestellt, aber noch nicht vollstreckt. Das bedeutet für den Gläubiger in der Schweiz, jetzt heißt es wieder zwei Wochen warten und den Termin im Kalender notieren. Denn erst zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides kann der Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gericht beantragt werden.

inkassolution: zuverlässiges Auslandsinkasso

Der deutsche Mahnbescheid benötigt viel Aufwand, den Sie inkassolution überlassen können. Leider sind in der ganzen Schweiz immer wieder Unternehmer von säumigen Zahlern betroffen. inkassolution berät in Graubünden, im Tessin und in Schaffhausen. Unser Inkasso Team ist auf Auslandsinkasso genauso spezialisiert wie auf Inkasso in Lausanne, Winterthur und St. Gallen.

Jedes europäische Land hat seine ganz eigenen Gesetzmäßigkeiten, so auch Deutschland. Belasten Sie sich nicht mit der Rechtsprechung in Deutschland. Übergeben Sie Ihren Inkassofall einfach an inkassolution und widmen Sie sich stattdessen Ihrem Kerngeschäft.

Mahnbescheid ähnlich der Betreibung?

Der deutsche Mahnbescheid ist ähnlich der Betreibung, aber eben nur ähnlich. Hat der deutsche Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kann der Antrag auf den Vollstreckungsbescheid gestellt werden. Nun bekommt der Schuldner wiederum zwei Wochen Zeit einen Einspruch einzulegen. Der deutsche Mahnbescheid kann letztlich wie ein normales Gerichtsverfahren enden. Nicht immer einfach für den Schweizer Gläubiger und mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Möglicherweise wird sich der Schuldner in Deutschland einen Rechtsbeistand holen und sich anwaltlich vertreten lassen.

Dies gilt auch für den Gläubiger in der Schweiz, denn auch der Forderungseinzug muss ordentlich begründet werden. Wenn auch Sie daran interessiert sind Ihre Forderungen ordentlich vollstrecken zu lassen, dann lassen Sie sich von inkassolution Schweiz beraten. Lassen Sie sich vom Mahnbescheid in Deutschland nicht abschrecken und von juristischen Fachbegriffen ebenfalls nicht. inkassolution ist Ihr erster Ansprechpartner für Auslandsinkasso in Deutschland. inkassolution gehört zu den Top Inkasso Firmen in der Schweiz, auch für Ihren Mahnbescheid in Deutschland.

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