Ein Brief vom Inkassobüro, und nun?

Leider gibt es auch heute immer noch Inkassobüros, die illegale Massnahmen ergreifen, um an das Geld der Schuldner zu gelangen. Viele Schuldner sind verunsichert, wenn sie Post von einem Inkassobüro erhalten. In manchen Fällen werden zu dem angemahnten Betrag viel zu höhe Inkassogebühren gefordert. Dem Schuldner wird eine Zahlungsfrist gesetzt und im Falle der Nichtzahlung die Einleitung eines Betreibungsverfahrens angedroht.

Doch wie verhält man sich in diesen Fällen korrekt? Sie sollten auf jeden Fall eine Reaktion zeigen, sonst folgen in den meisten Fällen tatsächlich weitere rechtliche Schritte.

Die Höhe des angemahnten Betrages sollte immer genau überprüft werden. Grundsätzlich dürfen sich Unternehmen natürlich Hilfe bei professionellen Inkassounternehmen suchen. Viele Unternehmer müssen sich sogar professionelle Inkassohilfe suchen, da sie die offenen Rechnungen alleine nicht bewältigen können. Berechtigte Forderungen müssen immer an den Gläubiger geleistet werden, und zwar in der entsprechenden Frist.

Erscheint Ihnen die erhobene Inkassogebühr zu hoch, so haben Sie die Möglichkeit, in der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen. In keinem Fall dürfen Inkassounternehmen Drohungen aussprechen oder Schuldner belästigen. Dann sollten Sie sich Hilfe bei Verbraucherzentralen oder bei der Polizei suchen.

Im Internet findet man auch diverse Informationen über die offizielle Eintragung des Inkassounternehmens. Dem Inkassobüro muss vom Gläubiger immer eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein. Diese muss auch dem betroffenen Schuldner vorliegen.

Inkassolution ist ein seriöses Inkassounternehme aus der Schweiz, das gerne den Weg der offenen Kommunikation wählt. Ein Anruf beim Schuldner, ein offenes Gespräch und häufig können Probleme einfach und unkompliziert aus dem Weg geräumt werden.

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