How Can We Help?
< Alle Artikel
Print

Abtretung

Bei einer Abtretung wird ein Vertrag zwischen einem Gläubiger und einem Vertragspartner, beispielsweise einem Inkassobüro geschlossen. Die Forderung des Gläubigers wird hierbei auf eine andere Person übertragen. Durch diesen Vertragsabschluss wird der bisherige Gläubiger durch einen neuen Gläubiger ersetzt. Die Abtretung gilt als Verfügungsgeschäft. Ob dieser Abtretung ein Kaufvertrag oder eine andere vertragliche Vereinbarung zugrunde liegt, ist vom Grundsatz her irrelevant.

Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Zessionar (neuer Gläubiger) und einem Zedent (bisheriger Gläubiger). Der Zedent gibt das Recht, eine Forderung vom Schuldner zu verlangen, an den Zessionar ab.

Ein Abtretungsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Wird ein zwingender Forderungsübergang über gesetzliche Bestimmungen angeordnet, so spricht man auch von einem gesetzlichen Forderungsübergang (cessio legis).

  • Höchstpersönliche Ansprüche wie Urlaubsanspruch, Anspruch auf Rentenzahlungen
  • Unpfändbare Forderungen
  • Forderungen, die laut Gesetz nicht abgetreten werden dürfen

Forderungen, die in Absprache mit dem Schuldner nicht abgetreten werden dürfen

Kostenloses Beratungsgespräch

Wir liefern Ihnen direkte Lösungen zu allen Fragen. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und ein Mitarbeiter von inkassolution wird sich so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Herzlichst, Ihr Team der inkassolution AG.

Kontakt Inkasso
=

Kostenfreie und kompetente Inkassoberatung

Sie möchten mit uns Ihre bestehenden Inkassoprozesse optimieren, um schneller höhere Zahlungseingänge zu erreichen? Wir liefern Ihnen direkte Lösungen rund ums Inkasso- und Forderungsmanagement.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und ein Mitarbeiter von inkassolution wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Herzlichst, Ihr Team der inkassolution AG.

Kontakt Inkasso
=