Die Voraussetzung für einen Forderungseinzug ist eine offene Rechnung. In der Regel sind Gläubiger und Schuldner im Vorfeld einen Kaufvertrag (oder einen Dienstleistungsvertrag) eingegangen, der den Schuldner zur Zahlung verpflichtet. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht (fristgerecht) nach, gerät er in Zahlungsverzug.

Als Gläubiger haben Sie nun zwei Möglichkeiten, auf die offene Rechnung Ihres Kunden zu reagieren: Ihnen stehen der aussergerichtliche Forderungseinzug sowie der gerichtliche Forderungseinzug zur Auswahl. Für beide Inkassoverfahren können Sie unser Inkassounternehmen beauftragen.

Wir werden Ihren Zahlungsverzug mit Mahnschreiben und ohne Mahnschreiben professionelle bearbeiten. Sie haben einen oder mehrere Schuldner, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen? Lassen Sie am besten zeitnah unsere Inkassoexperten ans Werk. Denn so steigen die Chancen auf eine unkomplizierte und schnelle Inkasso Lösung. >> Schuldner kontaktieren

Mahnschreiben und Betreibungsandrohung

Grundsätzlich sind ein Mahnschreiben oder eine Zahlungserinnerung mit Betreibungsandrohung nicht an eine spezielle Form gebunden. Doch einige Inhalte sollte eine Mahnung in jedem Fall enthalten. Dazu gehören u.a. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag sowie das Zahlungsziel. Die gesetzte Zahlungsfrist muss vom Schuldner eingehalten werden, da ansonsten Zahlungsverzug eintritt.

In diesem Fall könnten Sie als Gläubiger die nächsten Schritte im Forderungseinzug einleiten bzw. von uns einleiten lassen. Unsere Inkassoexperten werden im nächsten Schritt das persönliche Gespräch mit Ihrem Schuldner suchen. Das Telefoninkasso ist ein wichtiges Inkassowerkzeug für den Forderungseinzug.

Hier erfahren wir häufig den wahren Grund für eine Nichtzahlung und können einvernehmlich mit Ihrem Schuldner einen konkreten Zahlungsplan entwickeln. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist eine gängige Möglichkeit, eine Betreibung zu vermeiden und möglichst zeitnah die offenen Gelder zu verbuchen.

Forderungseinzug über eine Betreibung

Sollte sich Ihr Schuldner auf keine Zahlungsvereinbarung mit unserem Inkassounternehmen einlassen, leiten wir in Ihrem Namen gerne gerichtliche Schritte ein. Die Einleitung einer Betreibung ist ein wesentlicher Bestandteil, des gerichtlichen Forderungseinzugs. In der Schweiz wird für die Einleitung einer Betreibung nicht die Rechtmässigkeit der Forderung geprüft.

Die Einleitung einer Betreibung kann daher jeder ganz einfach beim zuständigen Betreibungsamt beantragen. Wenn Sie uns mit dem professionellen Forderungseinzug beauftragen, übernehmen wir für Sie diese Formsache gerne.

Nun ist Ihr Schuldner am Zuge. Denn spätestens jetzt, sollte er auf das Betreibungsverfahren reagieren: entweder mit der Zahlung der offenen Rechnung oder mit einem Rechtsvorschlag innert 10 Tagen. Reagiert Ihr Schuldner auf diesen gerichtlichen Forderungseinzug immer noch nicht, so können Sie als Gläubiger Antrag auf Fortsetzungsbegehren stellen. Diese hat bei rechtmässiger Forderung eine Pfändung zur Folge.

Forderungseinzug im Ausland

In der Schweiz mag sich der Forderungseinzug noch relativ unkompliziert darstellen. Schwieriger wird es, wenn Ihr Schuldner im Ausland sitzt. Je nach dem in welchem Land Forderungen eingezogen werden müssen, ist die uns bekannte Rechtslage in dieser Region nämlich bedeutungslos.

So gestaltet sich der Forderungseinzug in Ländern wie Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und China besonders schwierig. Wo Ihr Schuldner auch sitzt und in welchem Land wir Ihre Aussenstände einholen sollen – wir geben Ihnen zuverlässige und erfahrene Inkassoexperten an die Hand.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf schnellen Kontakt zu unserem Inkassobüro in der Schweiz:

Beauftragen Sie unser Inkassounternehmen in Hünenberg schweizweit für einen Forderungseinzug in der Schweiz und weltweit.

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