Die Bonitätsprüfung gibt Auskunft über die finanzielle Situation des Schuldners. Diese Auskunftsabfrage wird in vielen Fällen gestellt, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird. So lässt sich das zukünftige Zahlungspotenzial des Kunden bestimmen. Eine Garantie für die fristgerechte Zahlung eines Kunden gibt es aber dennoch nicht.

Jede Person und jedes Unternehmen darf eine Bonitätsprüfung in die Wege leiten, wenn ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen nachgewiesen werden kann. Eine Bonitätsauskunft kann weltweit eingeholt werden. In der Regel wird eine Bonitätsauskunft bei der Vergabe von Krediten verlangt – das können Banken und Kreditinstitute sein, aber auch Unternehmen, die Waren gegen Rechnung liefern.

Bei der Bonitätsauskunft unterscheidet man harte, mittlere und weiche Negativmerkmale. Von harten Negativmerkmalen spricht man beispielsweise, wenn für den Schuldner das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. In diesen Fällen ist von einer Geschäftsbeziehung eher abzuraten. Soll diese dennoch zustande kommen, so empfiehlt es sich als Verkäufer, Geschäfte auf Vorkasse abzuwickeln.

Bonitätsprüfung – Auskunft im Vorfeld einholen

Bei kleineren Kaufabwicklungen des Alltags oder Handwerkerleistungen wird allerdings in seltenen Fällen eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Zumindest solange nicht, wie der Kunde seine Rechnungen bezahlt. Anders sieht es aus, wenn Rechnungen offen bleiben und auch auf Mahnungen keine Reaktion folgt. Das Schweizer Inkassobüro inkassolution GmbH bietet eine kostenlose Bonitätsprüfung an, bevor das offizielle Betreibungsverfahren eingeleitet wird.

Mit der Bonitätsprüfung als Grundlage beraten Inkassospezialisten den Gläubiger, ob die Einleitung der Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt überhaupt im individuellen Inkassofall Erfolg verspricht. Oft ist eine aussergerichtliche Einigung deutlich nervenschonender und zeitsparender. Denn: Ist der Kunde nicht liquide, wird auch die Betreibung nicht das gewünschte Ergebnis bringen.

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