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Wann erlischt eine Betreibung?

Der Zahlungsbefehl ist ein Jahr ab dessen Zustellung gültig, das heisst innerhalb dieses Jahres kann die Fortsetzung der Betreibung durch den Gläubiger beantragt werden. Aus unseren Erfahrungen setzt der Großteil der Gläubiger die Betreibung fort. Was ein Hoffen, dass die Betreibung erlischt äußerst unwahrscheinlich macht. Besser ist es, die Forderung direkt zu begleichen, um weitere Probleme, Zeit- und Geldkosten zu vermeiden.

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