Was ist überhaupt eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft geht es um Schulden, dabei ist aber folgende Besonderheit zu beachten. Es handelt sich um einen Vertrag, wo sich der Bürge verpflichtet für die Schulden eines andere Menschen gerade zustehen gegenüber dem eigentlichen Gläubiger. Eine nicht so einfache Angelegenheit. Sie bürgen für den Schuldner und im schlimmsten Fall müssen Sie diese Schulden auch übernehmen. Das ist eine hohe Verantwortung, die dann ein Gläubiger übernimmt.

Bürgschaften sind gar nicht so selten. Wenn jemand ein Kredit beantragt, wird eine zusätzliche Sicherung von der Bank verlangt, das wäre dann ein Gläubiger. Aber es ist fraglich, ob der Gläubiger eigentlich weiß worauf er sich einlässt.

bild buergschaft online

Worauf müssen Gläubiger und Schuldner besonders achten?

An einem Vertrag dieser Art sind immer drei Menschen beteiligt, der Schuldner, der Gläubiger und der sogenannte Bürge. Dieser Vorgang hat nicht immer zwangsläufig was mit Banken zu tun. Auch bei der Anmietung einer Wohnung kann sich der Vermieter so seine Sicherheit über einen Bürgen verschaffen. Das passiert sicherlich besonders bei jüngeren Leuten, wo ein Vermieter sich nicht so sicher ist, ob die monatlichen Mieten wirklich immer kommen. Bei Krediten steht ein Bürge mit seinem Namen ein und oft mit seinem gesamten Vermögen für den Schuldner.

Bürgschaften werden seitens einer Bank gern verlangt, wenn der Schuldner keine ausreichende Bonität vorweisen kann. Das kann bei Baufinanzierungen oder „normalen“ Ratenkrediten der Fall sein. Sicherlich werden Sie sich fragen, ab wann ist so eine Bürgschaft gültig ist, ganz einfach, sie erfolgt mit Unterzeichnung des Vertrages. Eine Bürgschaft sollte im besten Fall immer schriftlich mittels Vertrag erfolgen. Die einzelnen Modalitäten sind darin konkret festgehalten.

Vorsicht bei Bürgschaften

Es handelt sich hier um einen sogenannte einseitigen Vertrag, der Bürge hat nur Pflichten und er hat keinerlei Vorteile oder Forderungen. Was passiert nun, wenn der Schuldner seine Raten nicht mehr bedienen kann? Dann ist im Regelfall gleich der Bürge dafür verantwortlich. Deshalb schließen Banken gern selbstschuldnerische Bürgschaften ab. In diesem Fall wird der Gläubiger sofort zur Kasse gebeten. Alles im Sinne einer Bank, sie umgeht damit, sich erst einmal an der Schuldner wenden zu müssen. Lt. Rechtssprechung wird ein Bürge aber „nur“ für die Höhe des abgeschlossenen Kreditvertrages haftbar gemacht.

Deshalb lieber zukünftiger Bürge, Sie sollten hier Vorsicht walten lassen. Mit Ihrer Unterschrift haften Sie, auch wenn Sie nicht über alles Bescheid gewusst haben, da hat dann aber die Schuldenfalle längst zugeschnappt. In so manchen Fall wird eine Bürgschaft auch zwischen Eheleuten abgeschlossen, hier ist es dann schon eher die emotionale Ebene, oder sagen wir mal pro forma. Das Risiko sollte auch für den Bürgen nicht ausgereizt werden.

Sind Sie als Bürge immer auf der Hut vor Banken, gleich welche es ist. Sie werden und sie müssen einen Bürgen nicht alles erzählen, deshalb sind Sie vor dem Schaden klug und verfassen die Bürgschaft so expliziert wie möglich und nötig.

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften

Wie schon erwähnt ist das auf der einen Seite die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Ausfallbürgschaft, diese wird auch gern als Globalbürgschaft bezeichnet. Gefährlich sind auch Bürgschaften auf das erste Anfordern. Hier darf der Gläubiger sofort den Bürgen in Regress nehmen, wenn die Abzahlung ins Stocken geraten ist. Auch wenn überhaupt noch nicht raus ist, ob der Schuldner zahlen kann oder nicht.

Betrachtet man sich diese unterschiedlichen Bürgschaften sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Ausfallbürgschaft die harmlose ist. Hier darf eine Bank auf keinen Fall bei Nichtzahlung sofort an den Bürgen herantreten, sie muss erst mit dem Schuldner verhandeln. Das kann aber für die Bank ein langer Weg werden. Erst wenn alle Möglichkeiten beim Schuldner „abgeklopft“ sind, dann kommt der Bürge ins Spiel.

Eine Bürgschaft erlischt, wenn die Schulden vollständig getilgt sind. Eine Bürgschaft kann aber auch zeitlich begrenzt sein, was dann schon beim Vertragsabschluss festgelegt sein muss.
Was aber passiert, wenn der Schuldner verstirbt, da kann man nur sagen, lieber Bürge, Pech gehabt. Er wird dann nämlich zum Hauptschuldner.

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