Wenn Ihr Schuldner Ihren Mahnbescheid ignoriert, dann könnte es auch daran liegen, dass der Mahnbescheid inhaltliche Fehler aufweist und damit nicht rechtskräftig ist. Mahnbescheide in der Schweiz unterscheiden sich von anderen europäischen Ländern und müssen dementsprechend verfasst werden. Möchten Sie sich für Ihre offenen Rechnungen erst langwierig mit dem Schweizer Rechtssystem auseinandersetzen? Wollen Sie für Ihre offenen Rechnungen extra eine Abteilung in der Buchhaltung beschäftigen?

Mahnbescheide, aber richtig

Das alles geht auch einfacher und Ihre Mahnbescheide werden über unser Schweizer Inkassobüro inkassolution rechtskräftig zugestellt. Und das Beste, Sie müssen nicht für alle Mahnbescheide einzelne Gebühren zahlen. Ihre Kosten bleiben mit unserer Inkasso Mitgliedschaft jederzeit übersichtlich transparent. Egal wie viele Mahnbescheide wir für Sie verschicken, mit der jährlichen Mitgliedschaft bei inkassolution können Sie unbegrenzt Inkassofälle einreichen. Und nicht nur das. Ganz sicher wollen Sie langjährige Geschäftsbeziehungen nach Möglichkeit erhalten. Inkassolution handelt grundsätzlich nach dem Motto: „Der Kunde soll nach Möglichkeit auch Kunde bleiben.“ Selbstverständlich sprechen wir alle Mahnbescheide mit Ihnen ab und kommunizieren im Vorfeld alle Massnahmen, die unternommen werden sollen.

Die Betreibung in der Schweiz

Wenn wir für Sie bereits zwei Mahnbescheide verschickt haben, der Schuldner aber immer noch nicht reagiert, setzen wir zunächst auf das persönliche Gespräch. Mit unserem Telefoninkasso erzielen wir in rund 60% aller uns übertragenen Inkassofälle einen Erfolg. Im persönlichen Gespräch mit dem Schuldner lässt sich vieles sehr viel besser klären und auf die persönlichen Umstände eingehen. Konnten also die Mahnbescheide keinen Erfolg erzielen und unser Telefoninkasso auch nicht, müssen wir den Weg der Betreibung einleiten. Die Betreibung in der Schweiz ist das Gegenstück zum deutschen Mahnverfahren.

Die Betreibung in der Schweiz beginnt mit dem Betreibungsbegehren, das der Gläubiger bei seinem zuständigen Betreibungsamt einreichen muss. Der Schuldner erhält nun nach Zustellung genau 20 Tage Zeit die Forderung zu begleichen oder einen Widerspruch einzulegen. Wenn Ihnen nun Ihre Mahnbescheide schon genügend Kopfzerbrechen bereitet haben, lassen Sie uns Ihre Betreibung einleiten. inkassolution sucht für Sie das zuständige Betreibungsamt heraus und begleitet die gesamte Betreibung, sofern sich der Schuldner nach Zustellung der Betreibung immer noch nicht zu Zahlungen bewegen lässt. Sollten Mahnbescheide, Betreibung und Pfändung keinen Erfolg erzielt haben, können wir für Sie im gesetzlichen vorgeschriebenen Zeitraum das Fortsetzungsbegehren einleiten lassen.

Verlustschein Inkasso

Mit inkassolution haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn Sie ihr Geld eintreiben lassen möchten. inkassolution begleitet Kunden aus der ganzen Schweiz, ganz egal, ob Sie in Luzern, Basel, Zürich oder Genf arbeiten. Unser geschultes Team aus Inkasso Spezialisten kennt den Rechtsweg in der Schweiz, auch kantonsübergreifend. Sie müssen sich nicht über Mahnbescheide ärgern, das alles übernehmen unsere Inkasso Spezialisten für Sie.

Kennen Sie schon unser Verlustschein-Inkasso, mit dem Sie Ihren Verlustschein zu barem Geld machen können? Holen Sie Ihren Verlustschein aus der Schublade und rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Hotline an. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Verlustschein-Inkasso und machen Ihnen ein Angebot. Während die übliche Provision bei 50% liegt, zahlen wir Ihnen 70% aus. Das sind 20% mehr als Sie sonst für Ihren Verlustschein bekommen würden. Und sollten Sie doch ein günstigeres Angebot finden, dann unterbieten wir dieses gerne.

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