Ein Anspruch auf Provision unserer Inkasso-Partner im Ausland besteht nur im Falledes Erfolges.
Direktzahlungen, Warenrücknahmen, Gutschriften und unbegründeter Rückzug gelten als Erfolgsfall und sind erfolgsprovisionspflichtig, auch wenn diese vor Mandatsüberga-be erfolgten, jedoch erst nachträglich bekanntgegeben werden.
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