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Konkurs

Konkurs bezeichnet in Österreich und in der Schweiz die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners. Ursache ist eine Insolvenz. Der Schuldner kann seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen, weil er akut zahlungsunfähig, nicht mehr liquide oder überschuldet ist. Ein insolvenzunfähiger Schuldner ist kraft Gesetzes vom allgemein geltenden Insolvenzregime befreit.

Beispielsweise ist in der Schweiz ein Gemeindekonkurs ausgeschlossen, damit Gemeinden kreditwürdig bleiben. Eine Haftung des Kantons für die Verbindlichkeiten von Gemeinden ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Handeln Geldverleiher fahrlässig, drohen ihnen finanzielle Verluste im Rahmen einer staatlichen Zwangsverwaltung der Gemeinde. Eine Betreibung ist daher ein erster Schritt, finanzielle Verluste zu dokumentieren und um weitere wirtschaftliche Schäden für Schuldner und Gläubiger abzuwenden. Es gibt kein risikofreies Leben ohne finanzielle Risiken. Selbst schuldenfreie und aus Erspartem vorsichtig wirtschaftende Personen, Unternehmen und Behörden können durch widrige Umstände in Konkurs geraten, wenn es keine Versicherung gibt, die eine Insolvenz abwendet.

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