Zuverlässiger Service und fachkundige Betreuung
Manchmal ist es schwierig, den Käufer zum Zahlen zu bewegen.
Diese Schritte leiten wir für Sie ein,
damit Ihr Kunde seine Rechnung begleicht:
Erste Mahnung (Zahlungserinnerung)
Mit dieser Mahnung geben wir Ihrem Schuldner zehn Tage Zeit,
sich zu melden oder einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten.
Zweite Mahnung (Betreibungsandrohung)
Der Schuldner hat die Möglichkeit,
sich innerhalb von fünf Tagen bei uns zu melden.
Telefoninkasso
Herrscht Schweigen im Walde, rufen wir an:
Unsere psychologisch geschulten Mitarbeiter
lösen 60 Prozent aller Fälle am Telefon.
Bonitätsprüfung
Die Bonität des Schuldners wird von uns kostenlos überprüft.
Sie entscheiden dann, ob wir die Betreibung einleiten sollen.
Dabei stehen Ihnen unsere Fachleute mit Rat und Tat zur Seite.
Einleitung rechtlicher Schritte
Wir veranlassen für Sie die Betreibung und bezahlen
die Kosten der Betreibungsämter im Voraus.
Nur bei Nichterfolg bezahlt der Gläubiger
die Betreibungskosten an uns zurück.
Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf oder
lesen Sie gerne weiter – zum Beispiel über zehn gute Gründe,
warum sich eine Zusammenarbeit mit uns auszahlt.

