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    AGB

    Art. 1
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
    sämtliche von der inkassolution erbrachten Dienstleistungen.

    Art. 2
    Die inkassolution GmbH verpflichtet sich, die Forderungen rasch zu bearbeiten
    und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften alle Möglichkeiten
    auszuschöpfen, die eine schnelle Einbringung gewährleisten.

    Art. 3
    Die Fälle werden innert 24 Stunden eröffnet und dem Auftraggeber
    schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber wir bei allen wichtigen
    Schrittentelefonisch oder per Post informiert.

    Art. 4
    Die Auszahlung der einkassierten Guthaben an den Auftraggeber erfolgen
    per Monatsende. Inkassolution GmbH behält sich das Recht vor,
    einkassierte Guthaben mit offenen Rechnungen zu verrechnen.

    Art. 5
    Die Überwachung von Verlustscheinen ist ebenfalls kostenlos. Bei
    erfolgreicher Pfändung wird dem Auftraggeber eine
    Erfolgsprovision von 30% berechnet.

    Art. 6
    Die inkassolution verrechnet Inkassokosten in Form eines
    Verzugsschadens. Diese Inkassokosten werden nur der
    Schuldnerin / dem Schuldner verrechnet. Der Auftraggeber
    hat die Inkassokosten bei Nichterfolg nicht zu ersetzen.

    Art. 7
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, der inkassolution Zahlungen des
    Schuldners umgehend, spätestens aber innert 5 Tagen zu melden.

    Art. 8
    Die inkassolution GmbH ist berechtigt, mit dem
    Schuldner Teilzahlungsverträge abzuschliessen.

    Art. 9
    Der Auftraggeber bezahlt nichts im Voraus und auch nichts im Erfolgsfall.
    Ausgenommen sind sämtliche Kosten von Behörden beim Nichterfolg.

    Art. 10
    Die Mitarbeiter der inkassolution GmbH unterstehen dem
    Schweizerischen Bankgeheimnis sowie dem Schweizerischen
    Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

    Art. 11
    Durch die telefonische Bestätigung oder mit dem Absenden eines
    Inkassoauftrages wird ein verbindlicher Antrag des Kunden
    hinsichtlich der gewünschten Dienstleistung gestellt.

    Art. 12
    Der Auftraggeber bezieht die Inkasso-Dienstleistung für die gewählte
    Jahresmitgliedschaft exklusive MwSt. Dieser Vertrag ist für die
    gewählte feste Vertragsdauer abgeschlossen. Er erneuert sich bei
    Ablauf stillschweigend, sofern nicht eine Partei einen Monat vor
    Ablauf der Vertragsdauer schriftlich den Vertrag kündigt.

    Art. 13
    Gerichtsstand ist Zug, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart
    wurde. Inkassolution steht das Recht zu, den Kunden bei
    einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

    AGB downloaden

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