Art. 1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche von der inkassolution erbrachten Dienstleistungen.
Art. 2
Die inkassolution GmbH verpflichtet sich, die Forderungen rasch zu bearbeiten
und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften alle Möglichkeiten
auszuschöpfen, die eine schnelle Einbringung gewährleisten.
Art. 3
Die Fälle werden innert 24 Stunden eröffnet und dem Auftraggeber
schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber wir bei allen wichtigen
Schrittentelefonisch oder per Post informiert.
Art. 4
Die Auszahlung der einkassierten Guthaben an den Auftraggeber erfolgen per Monatsende. inkassolution GmbH behält sich das Recht vor, einkassierte Guthaben mit offenen Rechnungen zu verrechnen. Bei Teilzahlungen erfolgt die Auszahlung erst dann, wenn die gesamte Forderungssumme vollständig beglichen wurde. Bei einer ausserordentlichen Zahlung werden dem Auftraggeber administrative Gebühren von CHF 50.- verrechnet.
Art. 5
Die Überwachung von Verlustscheinen ist ebenfalls kostenlos. Bei
erfolgreicher Pfändung wird dem Auftraggeber eine
Erfolgsprovision von 30% berechnet.
Art. 6
Die inkassolution verrechnet Inkassokosten in Form eines
Verzugsschadens. Diese Inkassokosten werden nur der
Schuldnerin / dem Schuldner verrechnet. Der Auftraggeber
hat die Inkassokosten bei Nichterfolg nicht zu ersetzen.
Art. 7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der inkassolution Zahlungen des
Schuldners umgehend, spätestens aber innert 5 Tagen zu melden.
Art. 8
Die inkassolution GmbH ist berechtigt, mit dem
Schuldner Teilzahlungsverträge abzuschliessen.
Art. 9
Der Auftraggeber bezahlt nichts im Voraus und auch nichts im Erfolgsfall.
Ausgenommen sind sämtliche Kosten von Behörden beim Nichterfolg.
Art. 10
Die Mitarbeiter der inkassolution GmbH unterstehen dem
Schweizerischen Bankgeheimnis sowie dem Schweizerischen
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Art. 11
Durch die telefonische Bestätigung oder mit dem Absenden eines
Inkassoauftrages wird ein verbindlicher Antrag des Kunden
hinsichtlich der gewünschten Dienstleistung gestellt.
Art. 12
Der Auftraggeber bezieht die Inkasso-Dienstleistung für die gewählte
Jahresmitgliedschaft exklusive MwSt. Dieser Vertrag ist für die
gewählte feste Vertragsdauer abgeschlossen. Er erneuert sich bei
Ablauf stillschweigend, sofern nicht eine Partei einen Monat vor
Ablauf der Vertragsdauer schriftlich den Vertrag kündigt.
Art. 13
Gerichtsstand ist Zug, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart
wurde. Inkassolution steht das Recht zu, den Kunden bei
einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

